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Sengschaden | Lexikon
Ein Sengschaden entsteht ohne direktes Feuer und ist dadurch kein Brandschaden.
Schadenbeispiele für Sengschäden:
Eine Zigarette, die den Teppichboden einer Wohnung versengt kann nicht über die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgewickelt werden.
Die Hitze eines Beleuchtungskörpers versengt eine Tapete und verursacht keinen direkten Brand.
Ein glühendes Kohlestück fällt auf das Parkett und verursacht einen Sengfleck.
Auf der KFZ Motorhaube versengt ein ausglühender Feuerwerkskörper den Lack. Dieser Schaden kann in der Regel nicht über die Teilkasko reguliert werden.
Es fehlt das versicherte Schadenereignis "Feuer" und aus diesem Grunde ist auch die Definition "Brand" nicht gegeben. Bei einem Brand muss sich das Feuer von alleine ausbreiten um als Schadenereignis in der jeweiligen Versicherungssparte versichert zu sein.
Sengschäden sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Versicherungsbedingungen für Hausrat-, Feuer- und Gebäudeversicherungen üblicherweise ausgeschlossen. Sie sind im Versicherungschutz eingeschlosssen wenn sie als Folge eines Brandes, Blitzschlags oder einer Explosion (ggf. auch Implosion) auftreten.
Der Versicherungsschutz für Sengschäden ist in einigen Versicherungsprodukten mitversichert. Diese besonderen Klauseln können separat eingeschlossen werden oder sind schon fest im Produkt integriert.