Häufige Fragen - Frequently Asked Questions


Hier und auf unseren Fachportalen bieten wir alle Informationen rund um die Wohngebäudeversicherung an. Sie können sich die für Ihren Bedarf günstigste Wohngebäudeversicherung anhand eines Versicherungsvergleichs gerne selber ermitteln. Hierzu können Sie kostenfrei unseren Vergleichsrechner nutzen. Über den nachstehenden Link können Sie, auf unserem Fachportal zur Wohngebäudeversicherung, Ihre Wohngebäudeabsicherung berechnen.

Relevante Versicherungsvergleiche: 

Die unterschriebenen und fertig ausgefüllten Originalanträge schicken Sie uns bitte per Post an unsere Adresse. Bitte bewahren Sie von Ihrem Versicherungsantrag und den beigefügten Unterlagen eine Kopie zuhause bei Ihren Unterlagen auf. Wir prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und leiten diesen an die Versicherungsgesellschaft weiter. Zur Sicherheit fertigen wir ebenfalls eine Kopie und legen diese zu Ihren Daten im Archiv ab.

Der Versicherungsantrag ist immer Vertragsbestandteil und wird vom Versicherer als wichtiges Dokument behandelt. So wird zum Beispiel im Schadenfall rückwirkend, auch Jahre nach Antragsstellung, der Versicherungsantrag auf Richtigkeit der Angaben geprüft. Gehen Sie also bitte sorgfältig mit Ihrem Versicherungsantrag um und behandeln diesen ebenfalls als wichtiges Dokument!

Falls Sie keine Kopie anfertigen können geben Sie uns bitte Bescheid. Wir senden Ihnen dann eine Kopie Ihres endgültigen Antrages per Post zu. Dies können wir auch per mail, im Format PDF, falls Sie es wünschen.

Es gibt keinen Unterschied. Der Begriff Reiserücktrittsversicherung wird am häufigsten verwendet. Es handelt sich aber immer um eine Reise Kostenversicherung, die Reise wird ja nicht angetreten(Versicherungsfall Reiserücktritt) und kann so nicht direkt durch eine Versicherung ersetzt werden. Die Reisekosten sind aber versichert und damit kann man nach einem Reiserücktritt, mit den zurückerstatteten Reisekosten, eine neue (Ersatz)Reise bezahlen.

In der KFZ Vollkasko Versicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Der Sengschaden ist über die KFZ Teilkasko in der Regel nicht versichert. Die Schadenregulierung bei einem Sengschaden erfolgt also nur bei bestehender KFZ Vollkasko Deckung mit Berücksichtigung des jeweiligen Selbstbehaltes und Anrechnung auf den KFZ SFR(Schadenfreiheitsrabatt).

Die Informationen und die Anfragen zu Dienstleistungen von VERSNET sind für Verbraucher und gewerbliche Versicherungsnehmer kostenfrei.